Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist ein Zusammenschluss von zumindest 2 Mitgliedern oder Gesellschafter:innen und muss organisiert sein als
- Verein,
- Genossenschaft,
- Personen- oder Kapitalgesellschaft oder
- einer ähnlichen Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Privat- oder Rechtspersonen,
- Gemeinden,
- KMUs.
Groß- oder Energieversorgungsunternehmen ist die Teilnahme nicht gestattet, diese können aber z.B. Erzeugungsanlagen an die EEG verpachten.
Die EEG ist auf das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers beschränkt und darf Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Innerhalb des Konzessionsgebietes können die einzelnen teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über dieselbe Transformatorstation (= lokale EEG) oder über dasselbe Umspannwerk (= regionale EEG) verbunden sein.
Was ist ein Konzessionsgebiet?
Innerhalb eines Konzessionsgebietes werden durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber bestimmte Aufgaben, wie der Betrieb, Erhaltung und Ausbau des Stromnetzes sichergestellt. Dabei ist pro Konzessionsgebiet nur ein Verteilnetzbetreiber zuständig. Österreichweit sind über 120 Verteilnetzbetreiber tätig. Die Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen nur im Konzessionsgebiet ein und desselben Netzbetreibers verbunden sein.